Was kostet eine Not-Bulldogge? Infos zur Schutzgebühr
Es steht insgeheim schon lange fest: Unsere Französische Bulldogge Madox braucht eine Freundin. Nicht, dass es ihm als Einzelhund an irgendetwas fehlen würde. Der kleine Prinz wird quasi den ganzen Tag bespaßt, entweder von uns – oder von Opa. Der hat nämlich sowieso immer Zeit. Meint Madox.
Allerdings ist ein Artgenosse eben immer noch etwas anderes. Und da Madox am 30. Juni seinen fünften Bullyburstag zelebrierte, steht außer Frage, dass wir uns wieder einen Welpen holen. Das Risiko, dass die „Neue“ sich im ausgewachsenen Alter doch nicht mit Madox oder in unserer Familie lebenden Hunden, darunter eine Französische Bulldogge und einen gerade mal einen Jahr alten Chomfundländer, versteht, ist uns dann doch zu hoch.
Also kommt nur eine ausgewachsene Dame infrage. Und warum nicht einer in Not geratenen Bulldogge helfen? Manche Menschen folgen nun dem Irrglauben, wenn sie einen notdürftigen Hund zu sich nehmen, gäbe es den geschenkt. Dabei dürfte doch jedem vernünftig denkenden Menschenverstand einleuchten, wieso die zuständigen Pflegestätten und Organisationen von Not-Hunden eine so genannte „Schutzgebühr“ erheben müssen.
Was ist eine Schutzgebühr?
Wer einem in Not geratenem Hund hilft und aufpeppelt, braucht drei elementare Dinge: Liebe, Geduld und ja, leider eben auch Geld. Und davon nicht wenig. Oftmals sind die unschuldigen Lebewesen dermaßen schlimm zugerichtet, dass sie um eine OP nicht umher kommen. Viele von ihnen schaffen es nicht – und müssen ihr Leiden mit dem Leben zahlen. Die Überlebenden müssen versorgt, kastriert, gechipt, geimpft und verpflegt werden. Die zuständigen Vereine und Organisationen finanzieren sich vor allem durch Spenden und freiwillige Helfer, aber auch die Schutzgebühr trägt ihren Teil bei, die Kosten zu decken.
Dabei ist der Begriff „Schutzgebühr“ wortwörtlich zu interpretieren. Denn leider gibt es etliche schockierende Beweggründe, weswegen sich Menschen ein Tier zulegen, insbesondere wenn dieses zum Sonderangebot „verhökert“ wird. Zum Beispiel:
- Bulldoggen und „Kampfhunde“ werden für Hundekämpfe missbraucht und abgerichtet
- Missbrauch von Hunden und Katzen für dunkle religiöse Rituale
- Verwendung für private Zuchtzwecke
- Weiterverkauf an Tierlabors für Tierversuche
Wie hoch ist die Schutzgebühr bei einer Not-Bulldogge?
Man sieht: Die Schutzgebühr ist nicht mit einem Preis für ein Tier zu vergleichen, sondern dient tatsächlich und in erster Linie dem Schutz des Tieres. Wer sich folglich für eine Not-Bulldogge entscheidet, zahlt nicht nur die Schutzgebühr, sondern unterzeichnet zusätzlich einen Schutzvertrag, der alle Bedingungen zum Schutz des Tieres rechtlich regelt. Die Gebühr ist dabei von Organisation zu Organisation sowie von Bulldogge zu Bulldogge verschieden, und variiert zwischen 280 und 400 Euro, wie meine Recherche ergeben hat.
Welche Dame zukünftig also Madox‘ und unser Leben bereichern wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, dass wir die Schutzgebühr gerne zahlen, dagegen schon.